Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 87/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2469
VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 87/15 (https://dejure.org/2016,2469)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2016 - VfGBbg 87/15 (https://dejure.org/2016,2469)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2016 - VfGBbg 87/15 (https://dejure.org/2016,2469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 29/14

    Anhörungsrüge; Verfassungsbeschwerdefrist; Willkür

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 87/15
    Denn die von dem Beschwerdeführer erhobene Anhörungsrüge war offensichtlich aussichtslos und konnte deshalb die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht verlängern (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 29/14 - und vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 30/12 -).

    Insbesondere schützt dieses Grundrecht nicht vor einer abweichenden (ggf. sogar unzutreffenden) Rechtsauffassung des Gerichts (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 29/14 - und vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 72/11 -), die der Beschwerdeführer letztlich aber ausschließlich beanstandete.

  • VerfG Brandenburg, 15.05.2014 - VfGBbg 49/13

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Anspruch auf zügiges Verfahren;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 87/15
    Schließlich hat der Beschwerdeführer auch keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen einer - unter Umständen als Gehörsverletzung zu bewertenden (vgl. etwa Beschluss vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 49/13 -) - sogenannten Überraschungsentscheidung aufgezeigt oder sind solche erkennbar.
  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 72/11

    Entscheidungsgrundlage in Kindschaftssachen; Reichweite des Rechts auf

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 87/15
    Insbesondere schützt dieses Grundrecht nicht vor einer abweichenden (ggf. sogar unzutreffenden) Rechtsauffassung des Gerichts (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 29/14 - und vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 72/11 -), die der Beschwerdeführer letztlich aber ausschließlich beanstandete.
  • VerfG Brandenburg, 06.07.2012 - VfGBbg 30/12

    Verfristung der Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 87/15
    Denn die von dem Beschwerdeführer erhobene Anhörungsrüge war offensichtlich aussichtslos und konnte deshalb die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht verlängern (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 29/14 - und vom 6. Juli 2012 - VfGBbg 30/12 -).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 55/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Umgangsrecht; Kindeswillen; Kindeswohl

    Die nachfolgend erhobene Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg (Beschluss vom 19. Februar 2016 - VfGBbg 87/15 -).

    Wie das erkennende Gericht bereits in seinem Beschluss vom 19. Februar 2016 (VfGBbg 87/15) ausgeführt hat, ist die Anhörungsrüge nicht generell gegen Rechtsverstöße, sondern allein gegen Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör eröffnet.

  • VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verwerfung von Rechtsmitteln gegen die

    Ohne derartigen Vortrag wäre eine Anhörungsrüge offensichtlich unzulässig, denn sie ist nicht gegen beliebige Rechtsverstöße, sondern allein gegen Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör eröffnet (Beschluss vom 19. Februar 2016 - VfGBbg 87/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Eine offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge hindert nicht den Fristlauf zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (st. Rspr., vgl. z. B. Beschlüsse vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 191/17 -, vom 19. Februar 2016 - VfGBbg 87/15 -, https://verfassungsgericht..de, m. w. N.).

  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 24/16

    Beschwerdefrist; Anhörungsrüge; offensichtlich aussichtslos

    Die Anhörungsrüge dient indes nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen, denn das Grundrecht auf rechtliches Gehör schützt nicht vor einer abweichenden (ggf. sogar unzutreffenden) Rechtsauffassung des Gerichts (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 19. Februar 2016 - VfGBbg 87/15 -, vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 29/14 - und vom 19. Oktober 2012 - VfGBbg 72/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 84/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen

    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob die Anhörungsrüge bereits infolge ihrer offensichtlichen Unzulässigkeit ohnehin nicht zum Rechtsweg gehörte vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 15/17, vom 9. September 2016 - VfGBbg 24/16 -, vom 19. Februar 2016 - VfGBbg 87/15 -, vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 59/14 - und vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 29/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 -, juris Rn. 4; BVerfGK 7, 115, 116; 13, 480, 481 f; 20, 300, 303 f), da sie sich wegen ihres Inhalts ersichtlich nicht auf den zurückweisenden Beschluss beziehen konnte, nachdem das Sozialgericht bereits von einer Unzulässigkeit der Erinnerung ausgegangen war, die Anhörungsrüge jedoch auf einen vermeintlichen Begründungsmangel dieses Beschlusses eingeht.
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 15/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; prozessuale Überholung; Beschluss über

    Sie dient nicht dazu, das Gericht unabhängig vom Vorliegen eines Gehörsverstoßes zur Überprüfung einer dem Rechtsbehelfsführer ungünstigen Rechtsauffassung zu veranlassen (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 24/16 -, vom 19. Februar 2016 - VfGBbg 87/15 -, vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 59/14 - und vom 16. Januar 2015 - VfGBbg 29/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 11. September 2015 - 2 BvR 1586/15 -, juris Rn. 4; BVerfGK 7, 115, 116; 13, 480, 481 f; 20, 300, 303 f).
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 72/18

    Subsidiarität; Rechtswegerschöpfung; Unvollständige Anhörungsrüge;

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör schützt die Verfahrensbeteiligten nicht davor, dass das Gericht ihre Rechtsauffassungen und rechtlichen Beurteilungen nicht teilt und zu einer abweichenden (womöglich auch unzutreffenden) Rechtsauffassung gelangt (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 2018 â??- VfGBbg 191/17, VfGBbg 185/17, VfGBbg 178/17, u. a. -, vom 16. März 2018 â??- VfGBbg 56/16 -, m. w. N., und vom 19. Februar 2016 â??- VfGBbg 87/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht